Blauer Hintergrund auf dem im unteren und dem rechten Bereich ein weißes Streifenmuster zu sehen ist.

Becharged GmbH.

Mehr als aufladen.

AGB

Geschäfts- und Nutzungsbedingungen für den Bezug von Strom und die Nutzung von Ladestationen

1. Vertragsgegenstand
1.1. Die nachfolgenden Bestimmungen regeln die Bedingungen des Stromlieferungs- und Nutzungsvertrages, zu denen der Fahrer eines E-Fahrzeugs (nachfolgend Kunde) berechtigt ist, eine Ladestation des Ladestationsbetreibers (nachfolgend Betreiber) nach vorheriger Berechtigungserteilung des Betreibers und Registrierung des Kunden (näheres hierzu unter Ziffer 2) zu nutzen.
1.2. Der Betreiber bedient sich zur Unterstützung des Betriebs und der Abrechnung der Ladevorgänge an seiner(n) Ladestation(en) den Services der becharged GmbH, Neue Gasse 3, 78056 Villingen-Schwenningen. Allerdings kommt der Stromlieferungs- und Nutzungsvertrag über die Benutzung der Ladeinfrastruktur nur zwischen dem Betreiber und dem Kunden zustande.

2. Ladevorgänge über personenbezogene RFID-Karten
2.1. Erteilung der Berechtigung
Der Betreiber stellt einer von ihm bestimmten Person bzw. Personenkreis eine Berechtigung
für das Laden an seinen Ladestationen aus. Dafür stellt der Betreiber dem Kunden eine oder mehrere RFID-Karte(n), die zur Authentifizierung des Kunden an der Ladestation erforderlich sind, zur Verfügung. Im Rahmen des Registrierungsvorgangs hat der Kunde diesen Allgemeinen
Geschäfts- und Nutzungsbedingungen ausdrücklich zuzustimmen. Der Kunde kann sich nur an den im Vertrag definierten Ladestationen authentifizieren und einen Ladevorgang starten. Andere Ladestationen des Betreibers sind nicht automatisch miteingeschlossen.
2.2. Strompreis
Der Preis des Ladestroms orientiert sich am aktuellen Strompreis. Die Stromlieferung übernimmt der Betreiber der Ladestation.
2.3. Starten des Ladevorgangs
Für das Starten des Ladevorgangs ist die Identifikation des Kunden an der Ladestation durch das Vorhalten der RFID-Karte an der Ladestation erforderlich. Nach erfolgreicher Authentifizierung an der Ladestation kann eine Verbindung zwischen dem Elektrofahrzeug und dem Ladepunkt hergestellt und der Ladevorgang gestartet werden. Der Ladevorgang wird durch erneutes Vorhalten der entsprechenden RFID-Karte des Kunden an der Ladestation beendet.
2.4. Abrechnung des Ladevorgangs, Zahlungsweis
Die Ladevorgänge werden im Softwarebackend der becharged GmbH erfasst und sind für den Betreiber der Ladestation in der Web-App einsehbar. Dem Kunden wird mit der monatlichen Abrechnung eine Übersicht über seine Ladevorgänge zur Verfügung gestellt.
Die Abrechnung des verbrauchten Ladestroms und eventueller weiterer Leistungen erfolgt monatlich durch die becharged GmbH (bzw. einem von dieser beauftragten Zahlungsdienstleister) via SEPA-Lastschriftmandat. Der Kunde bekommt diesbezüglich nach Abschluss des Monats per E-Mail eine Rechnung von der becharged GmbH zugestellt.
Für vom Kunden verschuldete Rückbuchungen der Bankeinzüge oder Kreditkartenabbuchungen berechnet die becharged GmbH Ihnen eine Gebühr von 5 € bestehend aus Gebühren der Bank und Mahngebühren. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren oder gar keines Schadens vorbehalten.
2.5. Sperrung der RFID Karte(n) und Vorauszahlung
Der Betreiber sowie dessen Beauftragter Zahlungsdienstleister becharged GmbH ist berechtigt, im Falle eines Zahlungsverzuges, die RFID Kartennutzung zu sperren oder auf Vorauskasse umzustellen.
2.6. Haftung bei Verlust/Missbrauch der RFID-Karte
Der Kunde ist dafür verantwortlich, alle notwendigen Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen, um die sichere Verwahrung und Verwendung seiner RFID-Karte zu gewährleisten.
Bei Verlust und/oder Missbrauch der RFID-Karte hat der Kunde unverzüglich den Betreiber zu informieren. Dieser kann dann die Sperrung der Karte durch die becharged GmbH veranlassen. Wird der Verlust dem Betreiber nicht unverzüglich mitgeteilt, ist der Kunde verpflichtet, die mit seiner Karte bis zur Verlustmeldung entnommenen Strommengen gemäß diesem Vertrag zu bezahlen.
2.7. Kündigung der Berechtigung
Der Betreiber kann dem Kunden jederzeit einseitig die RFID-Karte entziehen, sofern zwischen dem Betreiber und dem Kunden nichts anderes vereinbart ist.
Die erteilte Berechtigung kann jederzeit kundenseitig durch Rückgabe der RFID-Karte gekündigt werden.
Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses hat der Kunde dem Betreiber die RFID-Karte wieder zurück zu geben. Der Kunde erhält im Folgemonat die Endabrechnung. Nach Einzug der letzten Forderung erlischt auch das SEPA-Mandat.
2.8. Kosten RFID-Karte
Dem Betreiber bleibt vorbehalten eine Kaution für die RFID-Karte(n) zu verlangen, welche er dem Kunden nach Vertragsende wieder auszahlt.

3. Pflichten des Kunden
3.1. Bestimmungsgemäße Bedienung der Ladestationen
(a) Die Nutzung der Ladestation hat mit der erforderlichen Sorgfalt und nach der Bedienungsanleitung zu erfolgen. Der Betreiber ist berechtigt, jederzeit Änderungen an den technischen Spezifikationen sowie der Bedien- und Funktionsweise der Ladestationen vorzunehmen.
(b) Der Kunde hat sich vor der Nutzung der Ladestation über deren ordnungsgemäße Bedienung zu informieren und die Ladestation auf äußerliche Unversehrtheit zu prüfen. Bei erkennbaren Schäden am Gehäuse, an den Schutzklappen und den Anschlussdosen, bei jeglicher Art von Fehlfunktion der Ladestation und Anzeichen von Vandalismus darf die Nutzung der Ladestation weder begonnen noch fortgesetzt werden. Der Betreiber bittet den Kunden, festgestellte Mängel über die an der Ladestation ausgewiesene Service- Rufnummer zu melden.
(c) Es dürfen ausschließlich Elektrofahrzeuge angeschlossen werden, welche für die ausgewiesenen Ladespannungen zulässig sind.
(d) Ausdrücklich, aber nicht abschließend verboten ist die Nutzung von:
• Ladekabeln die im Eigenbau hergestellt oder verändert wurden;
• Adapter, welche die Fahrzeugkupplung mit dem Fahrzeugstecker verbinden. Dies gilt insbesondere auch für die Verwendung von Adaptern an Schnellladestationen mit fest installiertem Ladekabel;
• Verlängerungen oder Mehrfachsteckdosen.

3.2. Anforderungen an die Ladekabel
(a) Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass das Ladekabel – sofern dieses nicht als Teil der Ladestation fest mit dieser verbunden ist – die technischen Voraussetzungen erfüllt, die für den Ladepunkt und den Ladevorgang erforderlich sind.
(b) Das Ladekabel muss seitens der Ladeinfrastruktur über einen Typ 2-Stecker (IEC 62196-2 Typ 2) und fahrzeugseitig über den jeweiligen fahrzeugspezifischen Stecker verfügen und die Kommunikation zwischen Ladestation und angeschlossenem Fahrzeug gewährleisten. An Schnellladestationen muss das Elektrofahrzeug fahrzeugseitig über einen CCS-Stecker (Combined Charging System / ICE 62196) verfügen. Während der Initiation des Ladevorgangs und für die Dauer des Ladevorgangs muss das Ladekabel fest mit der Ladestation und dem Elektrofahrzeug verbunden und verriegelt sein. Die Entriegelung hat aktiv am Fahrzeug durch den Kunden zu erfolgen.
(c) Vor Durchführung eines Ladevorgangs hat der Kunde das Ladekabel auf erkennbare Beschädigungen zu prüfen. Insbesondere dann, wenn Beschädigungen wie Knicke, Risse, Blankstellen, verbogene oder korrodierte Steckkontakte usw. festgestellt werden, darf das Ladekabel nicht mehr verwendet werden. Im Übrigen sind die jeweiligen Herstellerangaben zu beachten.
(d) Es dürfen ausschließlich geprüfte und zugelassene Kabel und Steckvorrichtungen verwendet werden, die den anerkannten Regeln der Technik entsprechen. Der Betreiber behält sich das Recht vor, Ladekabel und Ladeequipment, welche nicht den Bestimmungen und Vorschriften entsprechen und eine erhebliche Gefahr für Dritte darstellen, vom Ladepunkt zu entfernen.

4. Haftung
4.1. Keine Haftung für die Verfügbarkeit von Ladestationen und Bereitstellung von StromDer Betreiber haftet nicht für die Verfügbarkeit der Ladestation. Er ist außerdem nicht zur Bereitstellung von elektrischer Energie verpflichtet. Dies gilt insbesondere dann, wenn eine Außerbetriebnahme der Ladestationen aus technischen Gründen erforderlich ist oder bei Unterbrechung oder Unregelmäßigkeiten in der Stromversorgung der Ladestation.
4.2. Keine Haftung für Ladekabel des Kunden und unsachgemäße Bedienung der Ladestation
Der Betreiber haftet nicht für die Art und Weise der Bedienung der Ladestation sowie den Zustand des Ladekabels des Kunden, welches für den Ladevorgang verwendet wird. Macht der Kunde durch die fehlerhafte oder unsachgemäße Bedienung der Ladestation oder durch die Benutzung eines fehlerhaften, defekten oder nicht den Bestimmungen entsprechendes Ladekabel den Einsatz eines Stördienstes oder die Reparatur einer Ladestation erforderlich, so hat der Kunde die hierdurch entstandenen Kosten zu erstatten, soweit der Kunde den Einsatz des Stördienstes und/oder die Reparatur zu vertreten hat. Nutzt der Kunde ein fehlerhaftes, defektes oder nicht den Bestimmungen entsprechendes Ladekabel und löst hierdurch Störeinsätze des Betreibers aus, so hat der Kunde die Kosten dieses Einsatzes, nach dem tatsächlichen Aufwand, zu tragen. Das Recht des Betreibers, weitere Schadensersatzansprüche geltend zu machen, bleibt unberührt.
4.3. Haftungsausschluss
(a) Mit Ausnahme der Haftung aufgrund einer Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie in Fällen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handelns ist die Haftung des Betreibers, auch für seine Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen, beschränkt oder ausgeschlossen wie nachfolgend bestimmt.
(b) In Fällen leichter Fahrlässigkeit haftet der Betreiber nur bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (vertragswesentliche Pflichten sind solche, deren Erfüllung diesen Vertrag prägen und auf die der Kunde vertrauen darf). Die Haftung ist in diesem Fall jedoch auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt.
6.4 Haftungsfreistellung des Betreibers
Kommt es durch ein schuldhaftes Verhalten des Kunden zu einer Schädigung Dritter, so ist der Kunde dazu verpflichtet den Betreiber von allen Ansprüchen Dritter freizustellen.

5. Widerrufsbelehrung
5.1 Widerrufsrecht
Der Kunde hat das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angaben von Gründen zu widerrufen. Diese Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tage des Vertragsschlusses. Um das Widerrufsrecht auszuüben muss der Kunde den Betreiber mittels einer eindeutigen Erklärung (in Schriftform oder Textform) über den Entschluss diesen Vertrag zu widerrufen informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist abgesendet wird.
5.2 Folgen des Widerrufs
Wenn der Vertrag durch den Kunden widerrufen wird, dann hat der Betreiber dem Kunden alle Zahlungen, welche er von diesem erhalten hat, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf des Vertrages beim Betreiber eingegangen ist. Für die Rückzahlung wird dasselbe Zahlungsmittel verwendet, welches für die Transaktion eingesetzt wurde, es sei denn es wurde etwas anderes vereinbart. Entgelte werden dem Kunden für die Rückzahlung nicht berechnet. Im Gegenzug hat der Kunde Wertersatz für den Wertverlust zu zahlen, demnach den Betrag des bereits verbrauchten Stroms, sowie den noch vorhandenen Strom wieder zurück zu führen.

6. Schlussbestimmungen
6.1. Änderung der Nutzungsbedingungen
Der Betreiber behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen von Zeit zu Zeit zu modifizieren und der technischen sowie rechtliche Entwicklung anzupassen. Der Betreiber wird den Kunden hierüber in Textform informieren.
6.2. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen unwirksam sein oder werden oder aus tatsächlichen oder Rechtsgründen nicht durchgeführt werden können, ohne dass damit die Aufrechterhaltung dieser Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen für einen der Vertragspartner insgesamt unzumutbar wird, werden dadurch die übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen nicht berührt. Das Gleiche gilt, falls sich eine Regelungslücke zeigen sollte. Anstelle der unwirksamen und undurchführbaren Bestimmungen oder zur Ausfüllung einer Regelungslücke ist eine Bestimmung zu vereinbaren, die dem von den Vertragspartnern angestrebten Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt.
6.3. Anwendbares Recht
Diese Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss von Kollisionsrecht. Der Betreiber ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren in einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
6.4. Gerichtsstand
Soweit der Kunde kein Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist, ist der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungs- bedingungen der Sitz des Betreibers.